Praxisgemeinschaft für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Diagnostik

In der Praxis werden neben Richtlinienpsychotherapie auch diagnostische Leistungen angeboten.

Im Rahmen der diagnostischen Sprechstunden gibt es ein Erstgespräch zur Abklärung des genauen Auftrages und Erhebung wichtiger aktueller und biografischer Informationen. Hier wird auch festgelegt, wie viele weitere Termine zur Diagnostik notwendig sind und welche Testverfahren Anwendung finden.

Am Ende der Termine findet ein Abschlussgespräch statt. Hier wird die diagnostische Einschätzung und deren Bedeutung für den Alltag ausführlich erklärt und mögliche weitere Hilfen und Perspektiven dargelegt.

Es können alle im Behandlungsspektrum liegende Störungen diagnostiziert werden.

Insbesondere die Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung oder einer Teilleistungsstörung (Dyskalkulie, Lese-Rechtschreibstörungen, isolierte Rechtschreibstörung) bilden die Voraussetzung, um spezifische Hilfen für Betroffene beantragen zu können. Da die Wartezeiten in allen Facharztpraxen lang sind, freuen wir uns, hier ein ergänzendes Angebot machen zu können.

Bei Verhaltensauffälligkeiten im Rahmen der Schule gibt es unterschiedliche Hilfen, die durch Lehrerinnen und Lehrer initiiert werden können. Sollte ein Integrationshelfers als passende Hilfe in der Schule genannt worden sein, bedarf es einem externen Gutachten, damit das Jugendamt die Kosten für diese Hilfe übernimmt. Diese Gutachten zum §35a SGBVIII können in der Praxis ebenfalls ausgestellt werden. Hierfür ist ebenfalls eine diagnostische Einschätzung über mehrere Termine notwendig.