Praxisgemeinschaft für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Kosten
Gesetzlich Krankenversicherte
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass die Kosten für die psychotherapeutischen Sprechstunden und Probesitzungen in jedem Fall von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Die Kosten einer im Anschluss an die Probesitzungen folgenden Psychotherapie werden erst nach Antragstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie benötigen keine Überweisung. Sie können direkt mit Ihrer Krankenversicherungskarte nach Terminvereinbarung zu uns zur psychotherapeutischen Sprechstunde kommen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt alle Kosten der Sprechstunden, Probesitzungen und der Psychotherapie (sofern der Antrag genehmigt wurde). Und zwar vollständig, sodass Sie keine Zuzahlung leisten müssen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn Sie fest vereinbarte Termine nicht einhalten und deshalb ein Ausfallhonorar gestellt werden muss. Ausfallhonorare müssen Sie in der Regel selbst tragen.
Eine weitere Ausnahme könnte es sein, wenn Sie gesonderte Leistungen wünschen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, wie zum Beispiel das Schreiben eines aufwändigen Gutachtens oder bestimmte Bescheinigungen. Diese möglichen Kosten werden Ihnen aber in jedem Fall im Vorfeld mitgeteilt und orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeut*Innen (GOÄ/GOP).
Privat Krankenversicherte, Beihilfeberichtigte oder Selbstzahler
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind leider nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie daher genau prüfen, was in Ihrem Vertrag steht. Die Mehrheit der privaten Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in voller Höhe. Nur einige private Krankenversicherungen schränken die psychotherapeutischen Leistungen ein oder bezahlen nur ein reduziertes Stundenkontingent.
Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mehrheitlich in voller Höhe. In der Regel müssen die Versicherten im Vorfeld einen Antrag stellen.
Wir empfehlen Ihnen im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfestelle anzufragen, in welchen Umfang diese psychotherapeutische Leistungen übernimmt und ob sie Ihnen entsprechende Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zur Verfügung stellen können. So können wir dies bei der Diagnostik und Behandlungsplanung direkt berücksichtigen. In jedem Fall ist es ratsam, die Dokumente nach Möglichkeit direkt beim Erstgespräch oder zweiten Termin mitzubringen.
Falls Sie privat versichert sind und/oder beihilfeberechtigt sind oder die Leistungen selbst bezahlen möchten, stellen wir Ihnen eine Behandlungsrechnung aus, die Sie im Anschluss bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe zur Erstattung einreichen können. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) sind Sie als Rechnungsempfänger*in für die termingerechte Zahlung verantwortlich. Die Abrechnung dieser Privatleistungen erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).